marco zenner logo
Facebook logo
E Shop

Autonome Rauchmelder

Ab 1. Januar 2023 gesetzlich verpflichtet

Das Gesetz über die Installationspflicht von autonomen Rauchmeldern für Gebäude mit mindestens einer Wohnung wurde am 19. November 2019 vom Parlament verabschiedet und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2020 ist also die Installation von autonomen Rauchmeldern in neuen Wohnungen (also in Neubauten) Pflicht, und zwar in Fluchtwegen und Schlafzimmern.

3 Jahre später, also jetzt ab dem 1. Januar 2023 soll die Pflicht auf alle Wohnungen im Land ausgeweitet werden. Das bedeutet nun müssen alle Häuser, Wohnungen,... per Gesetz mit Rauchmeldern ausgestattet werden.

Auf der folgenden Skizze erkennen Sie wo genau wo ein Rauchmelder angebracht werden muss / soll / kann und auch wo er nicht hingehört: 

  • Laut Gesetz muss der Fluchtweg in Wohnungen sowie jedes Schlafzimmer mit einem oder mehreren Rauchmeldern ausgestattet sein.
  • Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Räumen wird dringend empfohlen, auch in der Waschküche, den Büros, dem Heizraum und dem Wohnzimmer einen Rauchmelder zu installieren.
  • Es wird jedoch davon abgeraten, Rauchmelder in der Garage sowie in feuchten Räumen wie der Küche oder dem Badezimmer zu installieren. Wasserdampf oder Kochdünste können dazu führen, dass das Gerät ungewollt ausgelöst wird.

Rauchwarnmelder Genius Plus und Genius Plus X

Die Rauchwarnmelder Genius Plus und Genius Plus X detektieren frühzeitig Rauch in Wohnungen oder Gebäuden mit wohnungsähnlicher Nutzung. Sie dienen der frühzeitigen Warnung von Personen im Gefahrenfall und alarmieren diese akustisch durch die integrierte Hupe.

Die Genius-Rauchwarnmelder werden mit einem Sockel ausgeliefert, der sowohl die Einloch-, als auch die Zweiloch-Schraubmontage ermöglicht. Speziell für die Einlochmontage wird der Sockel mit einem kleinen Fixierpad ausgeliefert. Die Rauchwarnmelder können alternativ zur Schraubmontage mit einem Klebepad an der Decke befestigt werden. Das Klebepad ist VdS geprüft und anerkannt.

Detektiert der Rauchwarnmelder Rauch, so meldet er dies über den frequenzoptimierten Signalton mit einer Lautstärke von mindestens 85 dB. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass besonders Kinder und alte Personen ein anderes Gehörverhalten aufweisen, als Menschen mittleren Alters. Sie hören also auf anderen Frequenzen besser. Der Alarmton des Genius Plus durchläuft daher ein breiteres Frequenzband als herkömmliche Rauchwarnmelder, um die Hörbarkeit bei diesen Personen im Ernstfall zu verbessern.

Über die Testtaste am Rauchwarnmelder werden Zustände wie Störung, Alarm stummgeschalten oder eine Funktionsprüfung ausgelöst. Ein einmaliges, kurzes Drücken der Testtaste ist ausreichend, um je nach Zustand der Rauchwarnmelder die richtige Funktion auszulösen. 

Der Rauchwarnmelder sollte mindestens einmal jährlich auf Funktion überprüft werden.

Ausschließlich Genius Plus X:

Genius Plus X besitzt eine zusätzliche Schnittstelle für die Funkmodule Basis X oder Pro X. Zur Energieversorgung der Funkmodule werden die fest eingebaute Batterien im Genius Plus X verwendet.

Ihr Ansprechpartner: Herr Alain Simon