Sicherheitstechnik
Ab 1. Januar 2023 gesetzlich verpflichtet
Das Gesetz über die Installationspflicht von autonomen Rauchmeldern für Gebäude mit mindestens einer Wohnung wurde am 19. November 2019 vom Parlament verabschiedet und trat am 1. Januar 2020 in Kraft.
Seit dem 1. Januar 2020 ist also die Installation von autonomen Rauchmeldern in neuen Wohnungen (also in Neubauten) Pflicht, und zwar in Fluchtwegen und Schlafzimmern.
3 Jahre später, also jetzt ab dem 1. Januar 2023 soll die Pflicht auf alle Wohnungen im Land ausgeweitet werden. Das bedeutet nun müssen alle Häuser, Wohnungen,… per Gesetz mit Rauchmeldern ausgestattet werden.
Auf der folgenden Skizze erkennen Sie wo genau wo ein Rauchmelder angebracht werden muss / soll / kann und auch wo er nicht hingehört:
- Laut Gesetz muss der Fluchtweg in Wohnungen sowie jedes Schlafzimmer mit einem oder mehreren Rauchmeldern ausgestattet sein.
- Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Räumen wird dringend empfohlen, auch in der Waschküche, den Büros, dem Heizraum und dem Wohnzimmer einen Rauchmelder zu installieren.
- Es wird jedoch davon abgeraten, Rauchmelder in der Garage sowie in feuchten Räumen wie der Küche oder dem Badezimmer zu installieren. Wasserdampf oder Kochdünste können dazu führen, dass das Gerät ungewollt ausgelöst wird.

