Problematik - ungesicherte Bereiche durch Barrieren zum Schutz vor COVID-19
Die aktuelle COVID-19-Situation macht es unumgänglich, Mitarbeiter im Handel durch entsprechende Maßnahmen vor einer möglichen Infektion zu schützen. Da im Kassenbereich oder in Bedientheken der notwendige Mindestabstand von 2m zwischen Kunde und Verkaufspersonal nicht eingehalten werden kann, hat sich die Installation von entsprechenden Barrieren aus Glas, Plexiglas oder ähnlichen, transparenten Folienmaterialien bewährt. Bedauerlicherweise haben diese Materialien einen erheblichen Einfluss auf die Funktion der installierten Einbruchmeldeanlagen. Sämtliche genannten Materialien beeinträchtigen die Wirkungsweise von Bewegungsmeldern sehr stark. Speziell Plexiglas ist für „ferne“ (langwellige) Infrarotstrahlung vollständig undurchlässig.
Um diese Problematik aufzulösen, empfehlen wir im Bedarfsfall den Einsatz von Decken- Bewegungsmeldern.
Da diese keinen horizontalen, sondern einen eher vertikal orientierten Erfassungswinkel haben, sind die Einschränkungen durch Infektionsbarrieren deutlich geringer, im Optimalfall nicht vorhanden.
Selbst wenn teilweise Abschattungen auftreten sollten, reichen diese bei Decken- Bewegungsmeldern nur bis zum Boden, der Rest des Überwachungsbereiches ist nicht beeinträchtigt.